Arbeitgeber

Private Sicherheitsunternehmen haben eine Vielzahl von Vorteilen, wenn sie angestellte Berufswaffenträger für das Trainingsprogramm anmelden. Viele Vorteile bieten sich auch anderen Arbeitgebern oder Dienstherren.

Für Angehörige von Polizei oder Zoll bieten wir ein berufstypisches Situationstraining an, dass von entsprechenden Fachkräften durchgeführt wird. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit dienstliche Ausbilder/Trainer einzubinden.

Alle Vorteile auf einen Blick

Schütze

1. Zielgerichtetes Situationstraining

Die Teilnehmer können regelmäßig Situationen trainieren, in die sie berufsbedingt geraten können. Unsere Ausbilder und Praxisanleiter kommen aus den Reihen der Polizei, der Bundeswehr und dem privaten Sektor.

2. Inklusive des vorgeschriebenen Übungsschießens für Bewacher

Die in der DGUV V23 für Berufswaffenträger im Bewachungsgewerbe vorgeschriebenen regelmäßigen Schießübungen können im Rahmen des Trainingsprogramms an jedem Termin durchgeführt und bescheinigt werden. Diese sehr flexible Option ist ideal für Mitarbeiter im Schichtdienst. Wichtig ist, dass hierfür die im Dienst verwendete Waffe und Munition genutzt wird.

3. Inklusive der jährlich vorgeschriebenen Sachkundeprüfung

Die DGUV V23 schreibt ebenfalls vor, dass Berufswaffenträger im Bewachungsgewerbe jährlich die Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition vor einer geeigneten Fachkundigen Person nachweisen müssen. Wie die Pflichtübungen, muss der Arbeitgeber dies nachweisen können.

Wir protokollieren die abgelegten Pflichtübungen und jährlichen Sachkundenachweise. Zudem stellen wir einen entsprechenden Nachweis aus. Dieses Vorgehen entspricht den Vorgaben der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und kostet Sie nichts extra.

4. Inklusive Prävention für risikobehaftete Berufe

Tatort

Alle Berufswaffenträger sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Kommt es tatsächlich zum Schusswaffeneinsatz oder einem anderen Ereignis mit hohem Belastungspotenzial, kann dies zu sogenannten Belastungsreaktionen oder sogar einer „Posttraumatischen Belastungsstörung“ (PTBS) führen. Das kann längere Ausfälle oder sogar Berufsunfähigkeit zur Folge haben.

Studien bei Einsatzkräften haben belegt, dass diese Risiken durch die Teilnahme an einer primären Prävention deutlich verringert werden. Als Arbeitgeber sind Sie in der Fürsorgepflicht gegenüber ihren Arbeitnehmern. Mit unserem Präventionsangebot nach CISM und A7 ermöglichen Sie ihren Mitarbeitern jährlich dieses Angebot zur Gesundheitsvorsorge ohne Zusatzkosten wahrzunehmen.

5. Inklusive Einsatznachsorge bei Schusswaffengebrauch

Vertrag

Kommt es zum Einsatz der Schusswaffen, bieten wir auch eine fachliche Begleitung in Form einer sekundären Prävention nach CISM und A7 an. Auch dieses Angebot hilft den Betroffenen im Umgang mit Belastungsreaktionen und vermindert die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine PTBS oder andere Folgeerkrankung entwickelt. Mit diesem Angebot für ihre Mitarbeiter kommen Sie als Arbeitgeber oder Dienstherr ihrer Fürsorgepflicht nach. Als Unternehmer haben Sie damit auch ein Angebot für die Angehörigen der Mitarbeiter, falls diese von einer belastenden Extremsituation betroffen sind.

Gerade in einer Krisensituation steht ein Unternehmen im Fokus der Öffentlichkeit. Im Ereignisfall sind diese Angebote auch für die Außenwirkung des Unternehmens sehr vorteilhaft. Für betroffene Teilnehmer an unserem Trainingsprogramm sind diese Zusatzleistungen kostenlos.

6. Übertragbare Teilnehmerverträge bei Mitarbeiterwechsel

Die Sicherheitsbranche hat eine überdurchschnittliche Mitarbeiterfluktuation. Aus dem Grund haben wir unsere Teilnehmerverträge so gestaltet, dass sie übertragbar sind. Auf diese Weise können Sie den günstigeren Jahresbeitrag wählen, ohne dass ihnen Mehrkosten entstehen, wenn ein Mitarbeiter ausscheidet und ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird. Der bestehende Vertrag wird dann einfach auf den neuen Mitarbeiter umgeschrieben.